Wie verbindlich ist eine Buchung? Wie bekommen Sie Ihr Geld? Wir haben hier die wichtigsten Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Sie erreichen unseren Helpdesk telefonisch Mo - Fr von 08:00 - 18:00 Uhr unter +43 512 5351 666 oder per E-Mail unter helpdesk@tiscover.com.
- Was versteht man unter Buchungsprovision?
- Was ist der Unterschied zwischen "Anzahlung" und "Buchungsprovision"?
- Kann eine individuelle Vorauszahlung vom Gast eingehoben werden?
- Wie hoch ist die Buchungsprovision?
- Ich akzeptiere in meinem Hotel keine Kreditkarten. Wieso wird die Buchungsprovision/Anzahlung beim Gast trotzdem per Kreditkarte eingehoben? Welche Kosten entstehen mir dadurch?
- Wie kann ich die Buchungsprovision beim Finanzamt geltend machen?
- Auf der Rechnung von Tiscover über die erfolgsabhängige Buchungsprovision verwirren mich die Umsatzsteuersätze – einmal 10 und einmal 20 Prozent. Kann das sein?
- Der Gast storniert seinen Urlaub bzw. tritt ihn gar nicht an. Was passiert dann mit der Buchungsprovision, die bei ihm schon eingehoben wurde?
- Wie kann der Gast eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
- Was geschieht, wenn der Gast seinen Urlaub nur beim Hotel bzw. nur bei Tiscover storniert?
- Ein Gast tritt seinen Urlaub nicht an. Wie erhalte ich die Buchungsprovision von Tiscover?
- Was passiert, wenn ein Gast über die Tiscover X(X)L-Seiten der Unterkunft bucht?
- Der Gast verändert seinen Leistungsumfang, er konsumiert mehr oder weniger als bei der Online-Buchung angegeben. Welchen Einfluss hat das auf die Buchungsprovision?
- Was passiert bei Überbuchungen?
- Kann der Gast die Abbuchung von seiner Kreditkarte rückgängig machen?
- Welche Kreditkarten werden akzeptiert?
- Tiscover führt jetzt auch ein Inkasso durch. Inwieweit ist Tiscover dann gegenüber den Gästen haftbar?
- Besteht die Möglichkeit, von Buchungen auch per Fax informiert zu werden? Welche Kosten fallen dabei an?
- Wie wird die Zimmerfreimeldung über SMS (Mobiltelefon) verrechnet?
- Wie wird die Buchungsinfo über SMS (Mobiltelefon) verrechnet?
- Was unterscheidet Tiscover von anderen Anbietern?
- Wie kommen Sie zu meinen Daten?
- Wir möchten unseren Betrieb nicht online buchbar machen. Können wir trotzdem
mitmachen?
- Wie erfolgt die Freimeldung der Zimmer und Wohnungen?
- Was benötigen wir zur Nutzung von Tiscover?
- Können Sie uns garantieren, dass wir durch Tiscover mehr Buchungen und Anfragen bekommen?
- Wie wird die Provisionsabrechnung abgewickelt?
- Wie erfahre ich, ob jemand bei mir gebucht hat?
- Kann ich auf die Daten in meinem Eintrag auch zugreifen?
1) Was versteht man unter Buchungsprovision?
Die Buchungsprovision wird ausschließlich bei einer erfolgreichen Buchung eingehoben. Sie als Partnerbetrieb zahlen, wenn Tiscover erfolgreich ist, d.h. Ihnen Gäste bringt. Sehen Sie bitte dazu auch "12) Sonderfall Tiscover XL- und XXL-Seiten".
2) Was ist der Unterschied zwischen "Anzahlung" und "Buchungsprovision"?
Wir nennen die Buchungsprovision dem Gast gegenüber "Anzahlung“, um eine Begriffsverwirrung zu vermeiden.
3) Kann eine individuelle Vorauszahlung vom Gast eingehoben werden?
Selbstverständlich ist es dem Partnerbetrieb möglich, eine individuelle Vorauszahlung vom Gast einzuheben. Im Extranet – Online-Wartungssystem können unter "Datenwartung" in der Rubrik "Buchungs-Voraussetzungen" die Angaben zum eCommerce-Gesetz und der Prozentsatz bzw. Fixbetrag der Vorauszahlung, welcher von Ihnen als Partnerbetrieb tatsächlich verlangt wird, eingepflegt werden. Die Art der Zahlungsabwicklung (Überweisung, Kreditkarte etc.) ist individuell zwischen dem Partnerhotel und dem Gast zu regeln, der Partnerbetrieb muss sich dafür direkt mit dem Gast in Verbindung setzen.
4) Wie hoch ist die Buchungsprovision?
Sie richtet sich nach Art des verwendeten bzw. in Auftrag gegebenen Produktes. Zur Erinnerung hier noch einmal die pro erfolgter Buchung anfallenden Buchungsprovision (exkl. MwSt.):
Tiscover PROFESSIONAL 8%
Tiscover CITY: 10%
Tiscover Success (nur D und CH): 10%
Tiscover COMPLETE: 0%*
Mit Ausnahme von Tiscover 10/30 wird bei der Buchung von Pauschalangeboten die oben angeführte erfolgsabhängige Buchungsprovision nur von der Hälfte des Paketpreises berechnet – somit halbiert sich die Buchungsprovision. Bei Buchungen über sogenannte Tiscover XL- bzw. XXL-Seiten tritt ebenfalls ein Sonderfall in Kraft. Siehe Punkt 12).
* 8% des Umsatzes werden als Anzahlung vom Kunden einbehalten. Dieser Betrag wird Ihnen mit der Jahresabrechnung (abzgl. 0,5% Kreditkartenhandling und ca.
0,2% Disagio) zurück erstattet.
5) Ich akzeptiere in meinem Hotel keine Kreditkarten. Wieso wird die Buchungsprovision/Anzahlung beim Gast trotzdem per Kreditkarte eingehoben? Welche Kosten entstehen mir dadurch?
Wir haben uns für die international gebräuchliche Form des elektronischen Geldverkehrs (per Kreditkarte bzw. über Paybox) entschieden, wenn es um die Einhebung der Buchungsprovision durch den Gast geht. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten, die Disagiosätze übernimmt ausschließlich Tiscover: Sie als Partnerbetrieb benötigen auch keinen Händlervertrag mit einer Kreditkartenfirma – all das übernimmt Tiscover für Sie. Ebenso steht es Ihnen selbstverständlich auch in Zukunft frei, eine zusätzliche Anzahlung für die Unterkunft mittels Überweisung einzuheben. Sie sind also vollkommen unabhängig bei den von Ihnen gewählten Zahlungsarten.
6) Wie kann ich die Buchungsprovision beim Finanzamt geltend machen?
Die erfolgsabhängige Buchungsprovision wird zwar von Tiscover beim Gast direkt eingehoben – als Anzahlung –, bezahlt wird sie aber von Ihnen, dem Tiscover Partnerbetrieb. Deshalb schicken wir Ihnen wöchentlich eine Rechnung über die Summe aller angefallenen Buchungsprovision zu. Diese können Sie dann dem Finanzamt gegenüber für den Vorsteuerabzug geltend machen.
7) Auf der Rechnung von Tiscover über die erfolgsabhängige Buchungsprovision verwirren mich die Umsatzsteuersätze – einmal 10 und einmal 20 Prozent. Kann das sein?
Aus der Rechnung, die Sie wöchentlich von uns erhalten, ersehen Sie die in den vergangenen Tagen über Tiscover getätigten Buchungen mit dem Gesamtvolumen – dieser Betrag wird als Hotelleistung mit 10% Ust. verrechnet. Die Anzahlung (=erfolgsabhängige Buchungsprovision) ist eine Vermittlungsleistung von Tiscover und als solche mit 20% zu versteuern.
8) Der Gast storniert seinen Urlaub bzw. tritt ihn gar nicht an. Was passiert dann mit der Buchungsprovision, die bei ihm schon eingehoben wurde?
Bis 30 Tage (29 plus 1 Tag) vor Antritt der Reise ist eine Stornierung für den Gast kostenlos. Er erhält von Tiscover auch die Buchungsprovision/Anzahlung zurück. Tiscover behält sich € 10,00 als Bearbeitungsgebühr ein. Über diese Vorgangsweise wird der Gast auch bereits bei der Buchung informiert. Erfolgt die Stornierung später bzw. tritt der Gast seinen Urlaub nicht an, erhält der Unterkunftgeber von Tiscover eine Gutschrift (minus € 10,00 netto Bearbeitungsgebühr) in der Höhe der geleisteten Anzahlung/Buchungsprovision. Wie der Unterkunftgeber dann gegenüber dem Gast weiter verfährt, ob noch zusätzliche Stornogebühren eingehoben werden, richtet sich nach den Hotelvertragsbedingungen. Um Unannehmlichkeiten im Falle von No Shows zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Gast. Übrigens: Eine Stornierung durch den Partnerbetrieb ist bis 90 Tage (drei Monate) vor Urlaubsbeginn möglich.
Auch in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 durch Tiscover eingehoben.
9) Wie kann der Gast eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Wie bisher bieten wir bei der Online-Buchung den Gästen die Möglichkeit, eine kostengünstige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Auch dies kann online erfolgen. Wir empfehlen unseren Partnerbetrieben, diese Versicherung in ihren Angeboten zu integrieren – so ersparen Sie als Hotelier sich Unannehmlichkeiten und können auch auf eine Hotel-Vorauszahlung durch den Gast verzichten.
10) Was geschieht, wenn der Gast seinen Urlaub nur beim Hotel bzw. nur bei Tiscover storniert?
Laut Allgemeiner Vermittlungsbedingungen (AVB) – die bei der Buchung akzeptiert werden müssen – ist der Gast verpflichtet, sowohl Tiscover als auch die jeweilige Unterkunft schriftlich oder per Fax von seiner Stornierung zu informieren. Nur dann kann die Stornierung anerkannt werden.
11) Ein Gast tritt seinen Urlaub nicht an. Wie erhalte ich die Buchungsprovision von Tiscover?
Wie oben beschrieben, wird Ihnen in einem solchen Fall die Buchungsprovision (minus € 10,00 netto Bearbeitungsgebühr) gut geschrieben. Wir benötigen dazu innerhalb von vier Wochen nach dem "No-Show-Termin" eine schriftliche Verständigung von Ihnen (per Post oder Fax).
12) Was passiert, wenn ein Gast über die Tiscover X(X)L-Seiten der Unterkunft bucht?
Bucht ein Gast über Ihre individuelle Homepage – die sogenannten XL- bzw. XXL-Seiten von Tiscover – so wickeln wir die Online-Buchung in bewährter Qualität ab. Die Unterkunft erhält die Anzahlung (= Buchungsprovision) - nach Abzug des Kreditkartenhandlings* und Kreditkartendisagio - mit der nächsten Jahresrechnung rückerstattet. Es macht sich also bezahlt, wenn Sie diese Seiten nutzen und bei Ihren Gästen bewerben. In der Praxis heißt dies: Der Gast zahlt die Anzahlung in der vollen Höhe der anfallenden Buchungsprovision, Sie erhalten diese dann gemeinsam mit der Jahresabrechnung am Ende des jeweiligen Verrechnungsjahres gut geschrieben bzw. zurück überwiesen.
* Kreditkartenhandling: Transaktions- und Bearbeitungskosten, 0,5 % vom Buchungsumsatz
:
Bei Direktverrechnung: 1 x jährlich mit der Abrechnung des Marketingbeitrages.
Bei Finanzierung über Dritte (Zentralfinanzierung): 1 x jährlich - entweder mit 30. Juni oder 31. Dezember.
Ergibt sich durch die Gutschrift ein Guthaben auf dem Kundenkonto, so wird dieses nach schriftlicher Bekanntgabe der Bankdaten überwiesen. Bei Lastschrifteinzug wird ein Guthaben automatisch auf das Kundenkonto überwiesen.
13) Der Gast verändert seinen Leistungsumfang, er konsumiert mehr oder weniger als bei der Online-Buchung angegeben. Welchen Einfluss hat das auf die Buchungsprovision?
Die Buchungsprovision bleibt auf Basis des gebuchten Betrags. Bei einem geringeren Leistungsumfang raten wir, direkt mit dem Gast eine Vereinbarung zu treffen. Bei einem höheren Leistungsumfang profitieren Sie als Tiscover Partnerbetrieb davon.
14) Was passiert bei Überbuchungen?
Hier behalten wir die Regelung bei, wie sie auch in den von Ihnen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufscheint: Der Unterkunftgeber muss für ein adäquates Ersatzquartier sorgen. Falls Tiscover diese Aufgabe übernehmen muss, werden die Kosten dafür dem Partnerbetrieb verrechnet. Bei regelmäßigen Überbuchungen durch einen Unterkunftgeber sehen wir uns laut AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gezwungen, eine Sperrung der entsprechenden Unterkunft im Tiscover System vorzunehmen bzw. im Wiederholungsfall das Vertragsverhältnis mit dem betreffenden Partnerbetrieb zu lösen, da wir diesbezüglich ein rechtliches und finanzielles Risiko tragen.
15) Kann der Gast die Abbuchung von seiner Kreditkarte rückgängig machen?
Im Falle, dass der Gast einen Missbrauch vermutet, ja. Es liegt dann an Tiscover zu beweisen, dass die Buchung tatsächlich erfolgte.
16) Welche Kreditkarten werden akzeptiert?
Derzeit gibt es Verträge mit Visa, Eurocard/MC (Mastercard) und American Express. In weiterer Folge sollen auch andere Kreditkartenfirmen hinzugenommen werden.
17) Tiscover führt jetzt auch ein Inkasso durch. Inwieweit ist Tiscover dann gegenüber den Gästen haftbar?
Die Haftung von Tiscover ist durchaus gegeben, sie beschränkt sich aber auf die Vermittlung. D.h., dass wir für maximal die Höhe der Buchungsprovision haftbar sind. Deshalb wird die Vermittlungsfunktion von Tiscover auch dem Endkonsumenten gegenüber bei der Online-Buchung klar dargestellt, und zwar in den Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (AVB), die der Gast bei Buchung zur Kenntnis nehmen und akzeptieren muss.
18) Besteht die Möglichkeit, von Buchungen auch per Fax informiert zu werden? Welche Kosten fallen dabei an?
Tiscover bietet die Möglichkeit, dass der Partnerbetrieb selbst entscheidet, ob die Buchungsinformationen bzw. Informations-/Reservierungsanfragen per E-Mail oder Fax übermittelt werden, dies wird im Extranet (Tiscover Wartungstool) festgelegt. Für die Übermittlung von Faxmitteilungen fallen pro Fax Kommunikationskosten in der Höhe von 0,25 Euro an. Diese Kosten werden jährlich oder quartalsmäßig mit der Abrechnung verrechnet.
19) Wie wird die Zimmerfreimeldung über SMS (Mobiltelefon) verrechnet?
Pro SMS werden € 0,10 verrechnet. Auch diese Kosten rechnet Tiscover im Nachhinein ab – jährlich oder pro Quartal mit Bezahlung der Abrechnung.
20) Wie wird die Buchungsinfo über SMS (Mobiltelefon) verrechnet?
Tiscover bietet dem Partnerbetrieb die Möglichkeit, dass er beim Eingang einer Online-Buchung sofort per SMS informiert wird. Pro SMS fallen Kommunikationskosten in der Höhe von € 0,10 an.
21) Was unterscheidet Tiscover von anderen Anbietern?
Tiscover ist viel mehr als eine reine Buchungsplattform. Der Gast kann eine Vielzahl von zusätzlichen Informationen zu seinem geplanten Aufenthalt abrufen (u.a. Infos zu Land und Leute, Veranstaltungshinweise, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Essen & Trinken, Infrastruktur, Wetter, Anreise u.v.m.). Durch ein großes und einzigartiges Netz an Partnern gewährleisten wir die bestmögliche Vermarktung Ihres Betriebes. Zu unseren Partnern zählen etwa eBay, Kelkoo, Focus Online, Avis, Google, Lufthansa City Center Reisebüros, Snowell.com, u.v.a.
22) Wie kommen Sie zu meinen Daten?
Mit Ihrer Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Fragebogen von uns. Wir bitten Sie in diesem alle notwendigen Angaben für die Erstellung des Eintrages zu machen. Bilder und Texte können sogar von Ihrer bereits bestehenden Homepage übernommen werden. Sie senden uns einfach den ausgefüllten Fragebogen zurück und wir übernehmen die komplette Einstellung aller Daten
und Bilder ins Internet.
23) Wir möchten unseren Betrieb nicht online buchbar machen. Können wir trotzdem
mitmachen?
Ja. Sie können Ihren Betrieb einerseits nur für bestimmte Zeiträume buchbar machen bzw. die Buchbarkeit auch vollständig deaktivieren. Wir empfehlen aber jedem Betrieb, seine Zimmer und Ferienwohnungen buchbar zu machen. Nur dadurch werden Sie bei der Suche nach freien Objekten auf www.tiscover.com und bei unseren Partnern gefunden. Der Gast von heute erwartet, dass er sein gewünschtes Zimmer/seine Ferienwohnung auch sofort im Internet buchen kann. Auch auf der Tiscover Buchungshotline +43 512 5351 555 können nur buchbare Betriebe berücksichtigt werden.
24) Wie erfolgt die Freimeldung der Zimmer und Wohnungen?
Jeder Betrieb erhält persönliche Zugangsdaten zu seiner eigenen Darstellung und kann damit jederzeit auf einfache Weise seine Zimmer und Wohnungen für den ausgewählten Zeitraum frei melden oder sperren. Tiscover bietet auch eine Schnittstelle zu Hotelsoftware-Programmen, wodurch frei gemeldete Zimmer automatisch ins Tiscover System übernommen werden.
25) Was benötigen wir zur Nutzung von Tiscover?
Alles was Sie brauchen ist ein Computer mit Internetzugang. Wenn Sie die Datenaktualisierung nicht selbst vornehmen möchten (z.B. wenn der Verkehrsverein/Tourismusverband das für Sie übernimmt), genügt sogar ein Faxgerät, damit wir Ihnen Buchungsbestätigungen und Anfragen zusenden können.
26) Können Sie uns garantieren, dass wir durch Tiscover mehr Buchungen und Anfragen bekommen?
Was wir Ihnen garantieren können, ist, dass Sie sich mit Tiscover für die bestmögliche Internet-Vermarktung entscheiden. Mit Tiscover erschließen Sie sich neue Vertriebswege, die für den einzelnen Betrieb normalerweise nicht zugänglich sind. Tiscover betreibt enorme Anstrengungen, um möglichst viele interessierte Gäste auf Ihren Betrieb aufmerksam zu machen. Im Jahr 2006 wurden 1,3 Mio. Anfragen und Buchungen durch Tiscover vermittelt.
27) Wie wird die Provisionsabrechnung abgewickelt?
Die Buchungsprovision wird direkt bei der Buchung mit der Kreditkarte vom Kunden eingezogen. Dieses System hat zwei große Vorteile. Der Kunde hat somit eine „Anzahlung“ geleistet. Die Möglichkeit einer No-Show des Kunden wird dadurch minimiert. Da Tiscover die Buchungsprovision vom Kunden erhält, gibt es später keine Provisionsabrechnung mehr, die Bürokratie wird vermindert.
28) Wie erfahre ich, ob jemand bei mir gebucht hat?
Sie erhalten vom Tiscover-System eine Buchungsbestätigung, sofort wenn über das System eine Buchung abgewickelt wurde.
Diese Buchungen können Sie sich per Email oder per Fax oder über beides zustellen lassen. Die Buchungsbestätigung enthält die Anschrift des Kunden, die Reisedaten, die Übernachtungskosten, den bereits mit der Kreditkarte angezahlten Betrag und den im Hotel zu bezahlenden Restbetrag. Der Kunde erhält ebenso über das eine Buchungsbestätigung von Tiscover. Dort findet er die Hausadresse, die die Reisedaten, die Übernachtungskosten, den bereits mit der Kreditkarte angezahlten Betrag und den im Hotel zu bezahlenden Restbetrag. Sie müssen keine extra Bestätigung mehr an den Kunden senden.
29) Kann ich auf die Daten in meinem Eintrag auch zugreifen?
Sie können alle Daten, die von uns bei der Erstellung des Eintrages erfasst wurden, auch wieder verändern. Mit Ihrer Auftragsbestätigung und dem Fragebogen erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Tiscover Extranet (Wartungstool). Mit diesen Daten können Sie jederzeit auf Ihren Eintrag zugreifen und Änderungen durchführen.